Verkaufs- und Lieferbedingungen
Lieferung
Franko
Domizil in unserem Auslieferungsgebiet (Nordwestschweiz).
Logistikpauschale von CHF 5.- pro Lieferauftrag per 1. Januar 2018.
Die Bestellungen müssen bis spätestens 11:00 Uhr des Vortages der Auslieferung gemäss Tourenplan in unserem Bestellbüro eingegangen sein. Zeitwünsche nehmen wir gerne entgegen und versuchen sie in einem Zeitfenster von +/- 1½ Stunden möglichst genau einzuhalten (Verkehrssituation, Liefertourenoptimierung, behördlich geregelte Zufahrtszeiten). Für Lieferungen deren Wert CHF 200.00 unterschreitet, berechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von CHF 10.00. Ausserhalb unseres Tourenplanes gehen die Transportkosten gemäss Aufwand zu Lasten des Käufers. Für das Abholen von Leergut, ohne gleichzeitige Lieferung, wird eine Gebühr von CHF 10.00 erhoben.
Ausnahmsweise und notfallmässig können nach vorheriger Absprache auch Lieferungen an Samstagen resp. Sonntagen mit einer Pauschalgebühr von mind. CHF 50.- resp. mind. CHF 100.- oder mit Abrechnung des effektiven Lieferaufwandes ausgeführt werden. Selbstabholungen an Samstagen sind auf Vorbestellungen im Getränkemarkt bis 16.00 Uhr ohne zusätzliche Kosten jederzeit möglich.
Die Bestellungen müssen bis spätestens 11:00 Uhr des Vortages der Auslieferung gemäss Tourenplan in unserem Bestellbüro eingegangen sein. Zeitwünsche nehmen wir gerne entgegen und versuchen sie in einem Zeitfenster von +/- 1½ Stunden möglichst genau einzuhalten (Verkehrssituation, Liefertourenoptimierung, behördlich geregelte Zufahrtszeiten). Für Lieferungen deren Wert CHF 200.00 unterschreitet, berechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von CHF 10.00. Ausserhalb unseres Tourenplanes gehen die Transportkosten gemäss Aufwand zu Lasten des Käufers. Für das Abholen von Leergut, ohne gleichzeitige Lieferung, wird eine Gebühr von CHF 10.00 erhoben.
Ausnahmsweise und notfallmässig können nach vorheriger Absprache auch Lieferungen an Samstagen resp. Sonntagen mit einer Pauschalgebühr von mind. CHF 50.- resp. mind. CHF 100.- oder mit Abrechnung des effektiven Lieferaufwandes ausgeführt werden. Selbstabholungen an Samstagen sind auf Vorbestellungen im Getränkemarkt bis 16.00 Uhr ohne zusätzliche Kosten jederzeit möglich.
Abgabe alkoholischer Getränke
Gemäss Lebensmittelverordnung und den Jugendschutzgesetzen gelten folgende Abgabevorschriften für alkoholische Getränke:
- Wein, Bier und gegorener Most dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden
- Spirituosen, Aperitife und Alkopops dürfen nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden. (Art. 37 a LMV)
Transit-Artikel
Die mit (-T-) bezeichneten Artikel benötigen eine Lieferfrist bis ca. 10 Arbeitstagen.
Mängelrügen
Wir bitten den Käufer, die Beschaffenheit der Ware sofort nach Erhalt zu
prüfen; nach Ablauf von 8 Tagen gilt die Lieferung als genehmigt.
Preise & Zahlungen
Preise vorbehaltlich kurzfristiger Preisänderungen. Insbesondere beim Wein können Jahrgangswechsel zu Preisänderungen führen.
Unsere Preise verstehen sich rein netto zahlbar innert 30 Tagen; Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleibt die Ware Eigentum der Theo Rietschi AG, Arlesheim. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Verzugszins vor. Der Zahlungsverzug beginnt ohne weitere Mahnung mit Ablauf des vereinbarten Zahlungstermins. Der Zinssatz beträgt 1% pro Monat.
Unsere Preise verstehen sich rein netto zahlbar innert 30 Tagen; Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleibt die Ware Eigentum der Theo Rietschi AG, Arlesheim. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Verzugszins vor. Der Zahlungsverzug beginnt ohne weitere Mahnung mit Ablauf des vereinbarten Zahlungstermins. Der Zinssatz beträgt 1% pro Monat.
Mehrweggebinde
Zirkulationsflaschen und Harassen werden mit Gebindepfand verrechnet. Der Empfänger ist jedoch verpflichtet, diese dem Lieferanten zu retournieren (Bestimmung über die Gebrauchsleihe – Art. 305 ff. OR). Belastetes Mehrweggebinde kann nur im Rahmen der von uns gelieferten Mengen zurückgenommen oder gutgeschrieben werden. Nicht konformes Glas wird ausgeschieden und nicht vergütet. Die maximale Rücknahmefirst für Gebinde beträgt 1 Jahr nach Lieferung.